AGB


§ 1 Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Naturheilpraxis Yvonne Schregel gelten ausschließlich für die Rechtsgeschäfte mit meinen Patienten und Klienten. Eine Änderung ist nur durch schriftliche Vereinbarung möglich.

Die Praxis behält sich Anpassungen und Änderungen der AGB vor. Die Preise gelten bis zur Veröffentlichung neuer Preisangaben. Maßgeblich für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisangaben. Die vorstehenden und nachfolgenden Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und sind damit gültig.

Eine Einverständniserklärung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Patientenaufklärung) muss vor der Behandlung in der Praxis unterschrieben werden.

§ 2 Terminvereinbarung

Bei einer Terminabsprache mit der Praxis kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß §611 BGB und ein Behandlungsvertrag nach der jeweils gültigen und aktuellen Fassung unserer AGB und Preisangabe zustande.

Terminvereinbarungen können persönlich, per E-Mail, per Telefon oder online vorgenommen werden.

Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann im Interesse der nachfolgenden Patienten von der Behandlungszeit abgezogen werden. Sollte der Patient 15 Minuten nach der vereinbarten Zeit kommen, kann die Behandlung abgelehnt werden.

Danach muss der Ausfall der Behandlung bezahlt werden. Für eine vom Patienten gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es wird der Behandlungspreis gemäß Buchung fällig.

Bei einem Mehraufwand über die Therapiezeit hinaus kann dieses in Rechnung gestellt werden.

Bei vereinbarten Terminen sind Terminverzögerungen möglich. Die Behandlungszeit wird dadurch nicht beeinflusst.

Bei Ablehnung der Behandlung hat der Patient den Ausfall zu tragen.

§ 3 Terminverschiebungen/-absagen und Stornogebühren

Bei meiner Praxis handelt es sich um reine Bestellpraxis. Ich komme nur nach Terminvereinbarung in die Praxis und bin sonst nicht vor Ort. Bei Ihrem Nichterscheinen entstehen deshalb Aufwands- und Fahrtkosten und meine Fixkosten laufen ebenfalls weiter. Zudem wird die Zeit extra für Sie frei gehalten und kann nicht anderweitig vergeben.

Deshalb meine Bitte an Sie:

Sollten Sie zum vereinbarten Termin verhindert sein, so sagen Sie mindestens 24 Stunden vor dem Termin ab, sonst muss ich eine Ausfallgebühr in Höhe des vereinbarten Termins berechnen.

Die Terminabsage kann persönlich vorgenommen werden, per Email, WhatsApp oder durch einen Anruf.

Kurzfristig abgesagte Termine werde ich, egal warum der Termin abgesagt wurde, wie z.B. Krank, Arzttermin, Streik der öffentlichen Verkehrsmittel oder Auto sprang nicht an, mit einer Gebühr von mind. 50% Höhe des vereinbarten Termins berechnen. Absagen 4 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen zum Termin, werden als voller Ausfall berechnet gem. §252 BGB.

Sollten wir Ihren kurzfristig abgesagten Termin dennoch vergeben können, entfällt selbstverständlich für Sie die Ausfallgebühr.

§ 4 Kostenübernahme durch Versicherer

Die Naturheilpraxis Yvonne Schregel ist eine reine Privatpraxis. Meine Leistungen werden gemäß der Gebührenverordnung für Heilpraktiker berechnet und in der Regel, sowohl von privaten Krankversicherungen, als auch von der Beihilfe getragen. Private Zusatzversicherungen übernehmen anteilig die Kosten, falls dies individuell in Ihrem Tarif enthalten ist. Eine vollständige Kostenübernahme kann von meiner Seite nicht gewährleistet werden. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld einer Behandlung mit Ihrer Krankenkasse zu beraten.

§ 5 Umsatzsteuer

Gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin umsatzsteuerfrei, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden. Nach der Rechtsprechung des EuGH und BFH sind Heilbehandlungen Tätigkeiten, die zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen bei Menschen vorgenommen werden. Heilberufliche Leistungen sind daher nur steuerfrei, wenn bei der Tätigkeit ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Eine bloße Maßnahme zur Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens bzw. ein Wellnessprogramm ist keine Heilbehandlung im Sinne der Befreiungsnorm, selbst wenn sie von Angehörigen eines Heilberufs erbracht wird. Im Grenzbereich zwischen möglicher Heilbehandlung und Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens greift § 4 Nr. 14 UStG bei Maßnahmen ein, die aufgrund ärztlicher Indikation nach ärztlicher Verordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme erbracht werden. Bitte beachten Sie, wenn wir keine medizinische Indikation feststellen können oder Sie kein Rezept vorlegen können, dass wir 19% Ust. auf die Behandlung erheben müssen.

§ 6 Haftungsausschluss

Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Die Praxis übernimmt keine Haftung, wenn der Patient durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf von dem Patienten gelieferten Informationen bestehen und diese sich als falsch oder unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb der Praxis oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen.

§ 7 Gerichtsstand

Erfüllungsort der zu erbringenden Leistungen ist die Naturheilpraxis Yvonne Schregel.

Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich die Stadt Köln.